Kuselit Rezensionen
Fabian Reuschle - Montrealer Übereinkommen
| Titel: | Montrealer Übereinkommen | |
|---|---|---|
| Autor: | Fabian Reuschle | |
| Verlag: | de Gruyter | |
| Ort: | Berlin | |
| Jahr: | 2011 | |
| Seiten: | 823 | |
| Preis: | 199,95 | |
| ISBN: | 978-3-11-025913-1 | |
| Internet: | ||
| Rezensent: | Dr. Jakob Hoffmann | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Fabian Reuschle
Montrealer Übereinkommen – Kommentar
2. Auflage, 2011, ISBN: 978-3-11-025913-1
Nach sechs Jahren ist der Kommentar von Dr. Fabian Reuschle,
Richter am Landgericht Stuttgart, zum Montrealer Übereinkommen nunmehr in 2.
Auflage erschienen.
Von insgesamt 824 Seiten füllt die Kommentierung zum
Montrealer Übereinkommen (MÜ) ca. 500 Druckseiten. Daran schließen sich
insgesamt fünf Anhänge an, welche die wesentlichen internationalen,
supranationalen und nationalen haftungsrechtlichen Vorschriften (Anhänge I und
II), die Muster-AGB u. a. der International Air Transport Association – IATA –
(Anhang III) und die „Magna Charta“ des internationalen Luftrechts, das
Chicagoer Abkommen (Anhang IV), umfassen. Besonders hilfreich ist die synoptische
Gegenüberstellung von MÜ einerseits und den Vorgängerregelungen des Warschauer
Abkommens andererseits (Anhang I-1). Abgerundet wird das Werk durch ein
Rechtsprechungsregister, das neben den Aktenzeichen der aufgeführten
Entscheidungen europäischer, deutscher und ausländischer Gerichte (z. T.
mehrere) Zeitschriftenfundstellen ausweist (Anhang V), sowie durch ein
Stichwortverzeichnis.
Um es vorweg zu sagen: Der Autor ist seinem selbstgesteckten
Ziel, die Bestimmungen des MÜ „kurz und prägnant für die Praxis zu erläutern“,
vollauf gerecht geworden. Überhaupt ist die Bedeutung, die das MÜ für die
Praxis luftrechtlicher Streitigkeiten hat, nicht zu unterschätzen: Denn es gilt
über Art. 1 Abs. 1 MÜ hinaus nicht nur für internationale Luftbeförderungen,
sondern nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 i. d. F. der Verordnung
(EG) Nr. 889/02 (mit einigen Modifikationen) auch für die Beförderung von
Reisenden und Reisegepäck auf innerstaatlichen Flügen und darüber hinaus für
alle Flüge von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft außerhalb der EG
(Präambel, Rn. 34). In der amtsgerichtlichen Praxis wird indes schon dieser
Zusammenhang bisweilen verkannt.
Jeder Artikel des MÜ ist in dem vorliegenden Werk nicht nur
in deutscher, sondern auch in den englischen und französischen Sprachfassungen
wiedergegeben. Denn während der deutschsprachige Text nur eine amtliche
Übersetzung darstellt, sind die englische und die französische Fassung für die
Auslegung des MÜ verbindlich (Präambel, Rn. 51 ff.). Dem jeweiligen Artikel
schließen sich eine mit Randnummern versehene Inhaltsübersicht sowie zumeist
ein ausführliches und aktuelles Schrifttumsverzeichnis an.
Sodann führt der Autor mit prägnanten Hinweisen zu Normzweck
und Entstehungsgeschichte in die jeweils zu kommentierende MÜ-Vorschrift ein.
Die darauf folgenden Erläuterungen sind durch ihre am Artikeltext ausgerichtete
Struktur und vor allem eine klare und präzise Sprache eingängig und unmittelbar
verständlich. Die Probleme einer Norm werden nicht nur anhand von Rechtsprechung
und Literatur – beide sind in den Fußnoten ausführlich und aktuell nachgewiesen
– referiert, sondern mit nachvollziehbarer, meist an Wortlaut und Telos
orientierter Argumentation einer Lösung zugeführt. Auf die bisweilen
feinsinnigen Unterschiede der deutschen MÜ-Übersetzung gegenüber den
(authentischen) englischen und französischen Fassungen weist Reuschle hin und
zieht sie im Rahmen seiner Begründungen heran.
Den Bedürfnissen der Praxis wird der Autor z. B. dadurch
gerecht, dass seine Ausführungen zum „Überschreiten einer Beförderungsfrist“ in
eine mathematische Faustformel einmünden (Art. 19 Rn. 24), mit deren Hilfe sich
eine erhebliche und damit relevante Fristüberschreitung von einer geringfügigen
Überschreitung, die als Unannehmlichkeit hinzunehmen ist, abgrenzen lässt.
Vor besondere Herausforderungen stellt die Praxis zuweilen
das Zusammenspiel von MÜ einerseits und europäischem und nationalem Recht
andererseits. Das MÜ enthält hierzu freilich nur rudimentäre Regelungen (vgl.
Art. 29 MÜ). Die Darstellungen Reuschles, in denen er die unterschiedlichen
Rechtsregime miteinander verzahnt, lassen demgegenüber kaum Fragen offen.
Erfreulich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Ausführungen zur
Verordnung (EG) Nr. 261/04 (Art. 19 Rn. 58 ff.). Wer aufgrund der Ankündigung
im Klappentext, wonach diese Verordnung ebenfalls „erläutert und dargestellt“
sei, insoweit eine ausführliche Kommentierung dieser praktisch ebenso
relevanten wie problematischen „Fluggastrechteverordnung“ erwartet, dürfte
angesichts der (nur) knapp neunseitigen Ausführungen allerdings enttäuscht
werden. Allemal hätte das problematische Verhältnis des Art. 29 Satz 2 MÜ zu
dem vom EuGH in höchst zweifelhafter Rechtsfortbildung geschaffenen
Ausgleichstatbestand der „großen Verspätung“ (Rs. C-402/07 und C-432/07)
breiterer Erörterung bedurft. Insbesondere überrascht, dass sich in der
Kommentierung zu Art. 29 Satz 2 MÜ (Rn. 17) kein Wort hierzu findet (vgl. aber
Art. 19 Rn. 75).
Im Ganzen jedoch bietet das vorliegende Werk eine
umfassende, fundierte, aktuelle und auch für den „Gelegenheitsluftrechtler“
ohne weiteres verständliche Kommentierung des MÜ. Es stellt damit im Bereich
des zivilen Luftrechts eine überaus nützliche „Navigationshilfe“ dar, deren
Anschaffung uneingeschränkt empfehlenswert ist.
Dr. Jakob Hoffmann, Hamburg

