Kuselit Rezensionen
Alexia Bierweiler - Soziale Sicherheit als Grundrecht in der Europäischen Union
| Titel: | Soziale Sicherheit als Grundrecht in der Europäischen Union | |
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| Autor: | Alexia Bierweiler | |
| Verlag: | Richard Boorberg Verlag | |
| Ort: | Stuttgart | |
| Jahr: | 2008 | |
| Seiten: | 306 | |
| Preis: | 38,00 | |
| ISBN: | 978-3-415-03983-4 | |
| Internet: | http://www.boorberg.de/ | |
| Rezensent: | Dr. Axel Schwarz, Moritzburg | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Dr. Axel Schwarz, Moritzburg
Alexia Bierweiler, Soziale Sicherheit als Grundrecht in der Europäischen Union - unter besonderer Berücksichtigung des Art. 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
(SR: Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht, Bd. 22), (Diss.), Stuttgart 2008.
ISBN 978-3-415-03983-4 (306 S.)
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Inhalt |
Darstellung der rechtlichen Verankerung der sozialen Sicherheit im Gemeinschaftsrecht |
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Zielgruppe |
Juristen, Administratoren, Sozialwissenschaftler, Politiker |
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Was kann man lernen? |
Ableitung eines europäischen Rechtsgrundsatzes auf soziale Sicherheit |
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Autor |
Dr. Alexia Bierweiler |
Noch ist das Klima im Sozialstaat der
Bundesrepublik vielfach freundlicher als in anderen Staaten der Europäischen
Union, trotz des um sich greifenden Sozialabbaus. Dennoch in der Ferne braut
sich ein Gewitter zusammen, von dem noch niemand sagen kann, ob und welche
Verheerungen es mit sich führen wird. Die anwachsenden Massen der Habenichtse
und Verlierer eines unbarmherzigen Wettbewerbs und der dadurch erzeugte
Versorgungsbedarf bleiben nicht unbemerkt. Und so kann die Kommission der EU,
fixiert auf den Ausbau des Binnenmarktes, in ihrer Mitteilung vom 26. April
2006 zur Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon und den
Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse befriedigt, gleichwohl aber
erschreckend, feststellen:
„Sozialdienstleistungen bilden einen Sektor, der hinsichtlich
Wirtschaftswachstum
wie Arbeitsplatzschaffung enorm expandiert.“
Der verwendete Begriff der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse ist dabei keineswegs klar.
Sein Feuer beginnt bei den Systemen
der sozialen Sicherung, streift die persönlichen Hilfen bei Überschuldung,
Arbeitslosigkeit und Drogenabhängigkeit, springt über auf Rehabilitierung und
Sprachkurse für Zuwanderer, erfasst sodann Berufsbildung und berufliche
Wiedereingliederung, verschont weder die Familienfürsorge noch Personen mit
langfristigen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung oder eines
Gesundheitsproblems, um endlich aufzulodern in Sozialwohnungen und im Wohnraum
benachteiligter Personen und sozialer Gruppen. Aus der Asche der bisherigen
Sozialsysteme soll dann - so die Vision - eine grenzüberschreitende
Sozialwirtschaft entstehen. Wo früher die seltenen Pflanzen
uneigennütziger Hilfsbereitschaft,
unscheinbarer Nächstenliebe und als Unkraut geschmähter Solidarität blühten,
werden dann schnell wachsendes Benchmarking, Qualitätskontrolle und
Nutzerbeteiligung aufschießen und sich abwechseln mit Plantagen der
Dezentralisierung und Externalisierung, die sich die zu erwartenden Gewinne (in
Form von Einsparungen bei Sozialleistungen) in einem „regulierten Wettbewerb“
mit öffentlich-privaten Partnerschaften und anderen Finanzierungsformen teilen.
In dieser Situation kommt eine Dissertation wie die
hier vorgestellte von Alexia Bierweiler zur sozialen Sicherheit als Grundrecht
in der Europäischen Union gerade recht, auch wenn sie keine Entwarnung bieten
kann. Sie beschäftigt sich zunächst mit den Wurzeln und Konzeptionen sozialer
Sicherheit und geht auf beitragsfinanzierte Sozialversicherung,
steuerfinanzierte Volkssicherung, private Vorsorge, Mischsysteme und
bedürftigkeitsabhängige Sozialhilfe ein.
Aus den fehlenden Harmonisierungskompetenzen der
Gemeinschaft im Bereich sozialer Sicherheit in Verbindung mit den
Herausforderungen der Globalisierung schließt sie auf eine Gefährdung des (an
dieser Stelle noch nicht nachgewiesenen) Rechts auf soziale Sicherheit des
Einzelnen. Gleichzeitig argwöhnt sie jedoch (wohl zurecht), dass Deregulierung,
Privatisierung, Rückzug des Staates und die freie Hand des Wettbewerbs einer
„reinen neo-liberalistischen Wirtschaftsordnung“ eine sozialgerechte Steuerung
erschweren werden. Da sie bedauerlicherweise kein kodifiziertes Grundrecht auf
soziale Sicherheit in der EU entdecken kann, untersucht sie, ob und inwieweit
ein darauf gerichteter allgemeiner Rechtsgrundsatz aus europäischen
„Rechtserkenntnisquellen“ herzuleiten sei. Dabei setzt sie große Hoffnungen
darauf, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in Kraft
treten werde. Dass dies leider auf absehbare Zeit wohl nicht geschehen wird,
ist nicht ihre Schuld und war zum Zeitpunkt des Manuskriptschlusses sicher noch
nicht absehbar. Jedenfalls sah oder sieht Artikel 34 GRC (Soziale Sicherheit
und soziale Unterstützung) innerhalb des Kapitels IV (Solidarität) der Charta
folgende Regelung vor:
„(1) Die Union
anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit
und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit,
Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des
Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts und
der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
(2) Jede Person, die in der Union ihren rechtmäßigen Wohnsitz hat und ihren Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
(3) Um die
soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union
das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die
Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein
menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des
Gemeinschaftsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und
Gepflogenheiten.“
Eigentlich gibt der Wortlaut dieser Vorschrift de
lege lata kaum Anlass zu hochfliegenden Hoffnungen. Es fällt auf, dass eben
gerade kein Recht auf soziale Sicherheit begründet werden soll, sondern
(ähnlich übrigens wie bei der Gesundheit) nur ein Recht auf Zugang zu sozialen
Leistungen, so es denn überhaupt welche nach den einzelstaatlichen
Gepflogenheiten gibt. Angesichts dieser Sachlage besteht das Verdienst der
Arbeit von Alexia Bierweiler darin, in einer profunden Weise den gesamten
europäischen Normenbestand daraufhin untersucht zu haben, inwieweit sich aus diesem
dennoch eine einigermaßen verlässliche Aussage im Hinblick auf die Existenz
eines Rechts auf soziale Sicherheit ableiten lässt.
Das Ergebnis ist freilich ernüchternd:
- Ein europäisches Recht des Einzelnen auf soziale Sicherheit dürfte sich nach bisheriger Rechtslage auf das unterste Existenzminimum, womöglich im Sinne eines Mindeststandards des blanken Überlebens, beschränken.
- Die Verfasserin verficht zwar eine europäische Stärkung des Rechts auf soziale Sicherheit, gebraucht aber gleichwohl an anderer Stelle im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Verbot unmenschlicher Behandlung nach Artikel 2 und 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) einen Begriff, der wohl eher passen dürfte, nämlich den des “survival kit“.
- Die Tendenz der EU, die Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten im Rahmen der „Offenen Methode der Koordinierung“ zu beeinflussen, wird in Deutschland den Druck zum Sozialabbau erhöhen und das Lager derjenigen stärken, für die alles Soziale nur etwas ist, das die Gesellschaft nutzlos belastet.
Note |
Kategorie |
Lesbarkeit |
Empfehlung |
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1 |
Allgemeinplätze / Vorurteile / Behauptungen |
schwer |
Nicht zu empfehlen, auch nicht für die Zielgruppe |
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2 |
Ohne schwierige Gedankengänge / an der Oberfläche des Themas |
leicht |
Kaum zu empfehlen, selbst nicht für die Zielgruppe |
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3 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
schwer |
Eingeschränkt zu empfehlen |
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4 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
leicht |
Zu empfehlen für Einsteiger und interessierte Laien |
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5 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe mit Fachjargon |
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6 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
leicht |
Empfehlenswert für Zielgruppe und Laien |
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7 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
schwer |
Empfehlenswert für intellektuelle Zielgruppe |
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8 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
leicht |
Sehr empfehlenswert für (fast) jedermann |
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9 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe |
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10 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
leicht |
Empfehlenswert für Wissenschaft und Praxis |

