Kuselit Rezensionen
Axel Kunte - Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht
| Titel: | Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht | |
|---|---|---|
| Autor: | Axel Kunte | |
| Verlag: | Berliner Wissenschaftsverlag | |
| Ort: | Berlin | |
| Jahr: | 2007 | |
| Seiten: | 197 | |
| Preis: | 32,00 | |
| ISBN: | 978-3-8305-1431-2 | |
| Internet: | ||
| Rezensent: | Dr. Axel Schwarz, Moritzburg | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Vom Mythos des Marktes
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8 |
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Inhalt |
Leistungserbringung in den Bereichen der Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Rehabilitation und Kinder- und Jugendhilfe |
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Zielgruppe |
Sozialrechtler, Politiker |
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Was kann man lernen? |
Wirkungsweise bzw. Versagen eines organisierten Wettbewerbs im Sozialrecht |
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Autor |
Axel Kunte |
Das Werk „Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht“ stellt die aktualisierte Fassung der Dissertation von Axel Kunte dar und beschäftigt sich detailliert mit wirtschaftswissenschaftlichen Aspekten des Sozialleistungserbringungsrecht. Für jeden Bundesbürger werden jährlich etwa 8500 Euro an Sozialleistungen erbracht, was im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt einer Sozialleistungsquote von rund 30% entspricht.[2]
Seit der Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff am
9. September 1982 sein „Konzept für eine Politik zur Überwindung der
Wachstumsschwäche und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ veröffentlichte,
wird nach seinen Vorschlägen versucht, die Staatsquote und insbesondere die
Sozialleistungsquote zu senken. Das Erstaunliche daran ist, dass sich seitdem die
Staatsschuld und die Zahl der Arbeitslosen vervielfacht haben und die
Unterschiede zwischen arm und reich derart zugenommen haben, dass teilweise vom
Versuch, den Sozialstaat abzuschaffen, gesprochen wird. Sicher war niemals
ernsthaft daran gedacht worden, die Ungleichverteilung der Vermögen und
Einkommen anzutasten, wonach die obersten zwölf Prozent etwa 80 Prozent aller
Vermögen und Einkommen besitzen, während das untere Drittel mit 1,5 Prozent auskommen
muss. Trotzdem dürfte heute kaum noch jemand ernsthaft vertreten, der Markt
könne die Ungleichheit, die er durch die ungleiche Verteilung von Wohlstand
selbst hervorbringt, korrigieren. Gleichwohl hielt und hält sich der „Mythos
der Marktfähigkeit von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen“[3].
Wie das funktionieren soll, ist nicht so ohne weiteres einsehbar. Kunte hält dazu die Erklärung bereit, die Erfüllungsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften wandele sich durch die Leistungserbringung durch Dritte in eine Gewährleistungsverantwortung um. Das ist nichts anders als die These vom Gewährleistungsstaat, wonach prinzipiell jede Aufgabe materiell oder formell privatisierungsfähig sei[4], wenn nur der Staat eine Gewährleistungsstruktur bereithalte. Man kann insoweit den Staat mit einem Fußballspieler auf der Reservebank[5] vergleichen, der sich allerdings nicht selbst einwechseln kann, wenn das Spiel schlecht läuft. Das ficht Kunte nicht an und braucht ihn vom wissenschaftlichen Standpunkt wohl auch nicht anzufechten. Immerhin sieht er, dass Wettbewerb und öffentliche Verantwortung „diametral“ zueinander verlaufen (S. 44). Unter der unausgesprochenen Prämisse »Privat ist besser als Staat«[6] geht er der Frage nach, ob nicht dennoch das Maß wettbewerblicher Ausprägung des sozialen Leistungserbringungsrechts erhöht werden könne.
Dazu untersucht er die öffentliche Gewährleistungsverantwortung sowie Strukturen und Rechtsfragen marktförmiger Leistungserbringung, um anschließend die einzelnen Sozialleistungsbereiche (Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Rehabilitation und Kinder- und Jugendhilfe) zu analysieren. In dieser zusammenfassenden Darstellung liegt der eigentliche Wert der Arbeit, deren Ergebnis allerdings nicht eindeutig ist. Kunte formuliert ganz vorsichtig, dass „die Weiterentwicklung marktförmiger Strukturen erfolgen könnte“, obwohl er selbst der Auffassung zu sein scheint, dass die verschiedenen Modelle entweder ungeeignet wie z.B. das Modell des konzessionslosen Markts oder zwar geeignet sind wie z.B. das Vergabemodell, das dann aber den Nachteil aufweist, die Wettbewerbssituation durch den Zuschlag zu beseitigen. Andrerseits ist mit einem Zulassungsmodell ein Marktpreis schon gar nicht zu erzeugen.
Nicht zu vernachlässigen sind auch die europarechtlichen Implikationen. Im Bereich der Pflegeversicherung stellt die (Investitions-)Förderung (ohne konkrete Gegenleistung, S. 186) eine unzulässige Beihilfe dar, benachteiligt private Mitbewerber und beeinträchtigt den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten (S. 109). Ähnliche Probleme könnten sich aus der Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Bereich der Sozialhilfe (S. 146), der Grundsicherung für Arbeitssuchende (S. 150) und der Kinder- und Jugendhilfe (S.184) ergeben. Ob sich eine Marktentspannung tatsächlich durch Erhöhung von Leistungskontingenten und deren Laufzeitverlängerung erreichen ließe (S. 190) mag dahinstehen. Denn daneben müssten eine Reihe anderer Kriterien einbezogen werden, um Erfolg und Qualität politischer Maßnahmen zu messen. Davor scheut man zurück, da sich dann vermutlich zeigen würde, dass die Transformationskosten so mancher Reform ein Vielfaches dessen ausmachen, was man als Verbesserung oder Einsparung zu verkaufen versucht.[7] Diese Kritik geht jedoch über Kuntes Arbeit hinaus, der zu wünschen ist, zu einer Objektivierung der Diskussion beizutragen.
* Bewertungstabelle
NOTE |
Kategorie |
Lesbarkeit |
Empfehlung |
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1 |
Allgemeinplätze / Vorurteile / Behauptungen |
schwer |
Nicht zu empfehlen, auch nicht für die Zielgruppe |
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2 |
Ohne schwierige Gedankengänge / an der Oberfläche des Themas |
leicht |
Kaum zu empfehlen, selbst nicht für die Zielgruppe |
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3 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
schwer |
Eingeschränkt zu empfehlen |
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4 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
leicht |
Zu empfehlen für Einsteiger und interessierte Laien |
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5 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe mit Fachjargon |
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6 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
leicht |
Empfehlenswert für Zielgruppe und Laien |
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7 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
schwer |
Empfehlenswert für intellektuelle Zielgruppe |
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8 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
leicht |
Sehr empfehlenswert für (fast) jedermann |
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9 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe |
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10 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
leicht |
Empfehlenswert für Wissenschaft und Praxis |
[2] Sozialbudget 2006, http://www.bmas.de/coremedia/generator/950/property=pdf/sozialbudget__2006.pdf
[3] Der Ausdruck stammt von Holger Koch, Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.,
Vom Forum Romanum zum Forum Demenz – Rückblicke und Ausblicke, http://www.forum-demenz-wiesbaden.de/downloads/Holger_Koch_Vom_Forum_Romanum_zum_Forum_Demenz.pdf
[4] Dazu Claudio Franzius, Der Gewährleistungsstaat, Verwaltungs-Archiv (VerwArch) 3/2008, 351, 352.
[5] Bild von Gunnar Folke Schuppert, Staatswissenschaft, Baden-Baden 2003, S. 291.
[6] Zur Kritik z.B. Jürgen Klute und Sahra Wagenknecht, „Falsches Rezept. Die Auffassung der Bundesregierung »privat ist besser als Staat« sorgt im Krankenhauswesen lediglich für gesunde Profite der Betreiber. Das Personal leistet dafür Knochenarbeit, der Patient muß vor allem zahlen, 25.09.2008, http://www.jungewelt.de/2008/09-25/045.php?print=1
[7] Vgl. dazu die Kuselit Rezension zu Konrad Francke /
Gernot Dörr: Verfahren nach
dem Sozialgerichtsgesetz,
http://www.kuselit.de/rezension/15163/Verfahren-nach-dem-Sozialgerichtsgesetz.html

