Kuselit Rezensionen
Urs Verweyen / Viktor Foerster / Oliver Toufar - Handbuch des Internationalen Warenkaufs
| Titel: | Handbuch des Internationalen Warenkaufs | |
|---|---|---|
| Autor: | Urs Verweyen / Viktor Foerster / Oliver Toufar | |
| Verlag: | Richard Boorberg Verlag | |
| Ort: | Stuttgart | |
| Jahr: | 2008 | |
| Seiten: | 435 | |
| Preis: | 189,00 | |
| ISBN: | 978-3-415-03990-2 | |
| Internet: | http://www.boorberg.de/ | |
| Rezensent: | Dr. Axel Schwarz, Bukarest | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
eLearning im UN Kaufrecht oder zurück zum Anfang
Das Handbuch des Internationalen Warenkaufs
UN-Kaufrecht (CISG) ist bereits mehrfach rezensiert worden. Die positiven
Rezensionen sind auf der Webseite der Anwaltsfirma der Autoren verzeichnet.[2] Ein
„Verriss“ von Sörren Claas Kiene findet sich jedoch im
Kuselit-Rezensionsprojekt.[3] Das
Werk steht in Konkurrenz etwa zu „Burkhard Piltz, Internationales Kaufrecht.
Das UN-Kaufrecht in praxisorientierten Darstellung, 2. Aufl. München 2008,
ISBN, 978-3-406-57781-9“, das vor kurzem von Thomas Rauscher in NJW 2009, 133
besprochen wurde.
Das Werk mag als „mehrdimensional“ gepriesen werden.
Es besteht aus mehreren Teilen und nur dieser Umstand kann den hohen Preis
rechtfertigen. Es erhebt den Anspruch, Lehr- und Praxisbuch zugleich zu sein,
das außerdem technisch modernste Anwendungen bietet, die dem Rechtsanwender bei
der Beantwortung immer wiederkehrende Fragen in einem komplexen Arbeitsgebiet
die Arbeit erleichtern sollen. Was den sachlichen Inhalt des Werks angeht, soll
den bisherigen Rezensionen keine Ober-Rezension beigefügt werden. Vielmehr
konzentriert sich die folgende Rezension auf den aus meiner Sicht vielleicht
interessantesten Aspekt des Werkes, den des eLearning.
Eines steht fest: die Autoren verstehen etwas von
Marketing. Das ganze Werk wird auch als Audiobook angeboten, dann allerdings zu
einem noch höheren Preis![4] Auch
das quadratische Format weicht vom üblichen Standard ab und signalisiert etwas
Besonderes (vielleicht weil quadratisch, praktisch, gut aus der
Schokoladenwerbung). Das Inhaltsverzeichnis wirkt etwas unübersichtlich, obwohl
die 4 Gliederungspunkte pro Abschnitt nicht überschritten werden. Unmittelbar
nach dem Abkürzungsverzeichnis hält ein mit
„Bearbeitungszeiten“ überschriebenes Kapitel eine erste Überraschung
bereit. Hier werden Minuten für das Durcharbeiten (Erlernen) des Inhalts der
Unterkapitel (Textmodule mit zweistelliger Untergliederung) angegeben. Dabei
kommt der junge Volljurist, der als „geübt“ bezeichnet wird, mit etwa einem
Drittel weniger an Zeit aus als die erfahrenen Berufsträger („kaufmännische und
technische Vertriebsmitarbeiter), die in der Spalte „ungeübt“ erscheinen. Für
die Selbstkontrolle ist eine „eigene“ Spalte reserviert, in welche der Leser
seine eigenen Werte (in Minuten) eintragen kann. Den Autoren schwebt dabei vor,
dass „geübte“ Menschen zum Durcharbeiten (Erlernen) des gesamten Buches sage
und schreibe nur ca. 13 Stunden benötigen, während die „ungeübten“ es immerhin
binnen ca. 22 Stunden schaffen sollen. Man sieht, die Autoren verfügen über ein
gerüttelt Maß an Humor, den der Käufer des Werkes unbedingt teilen sollte.
Dem Textbuch ist eine CD beigefügt, die einmal den
Inhalt des Textbuches (Handbuch mit einigen Zusatzfunktionen wie Suche, Links
und Checklisten) wiedergibt, und außerdem eine sog. Tool-Box enthält. Unangenehm
fällt zunächst auf, dass sich der Text im Handbuch (einschließlich der
Anwendungshinweise) nicht kopieren lässt. Das beeinträchtigt erheblich den
Nutzen für jeden Praktiker. Der textliche Inhalt der Toolbox selbst ist teilweise
kopierbar, nicht jedoch die Übersichten selbst.
Öffnet man die sog. Tool-Box, erscheint zunächst eine Übersicht über
„Tools zur Risikoanalyse beim internationalen Warenkauf“.
Die ersten drei Bestandteile der Tool-Box umfassen:
1. Rechtsanwendung UN-Kaufrecht
2. Gestaltung Internationaler Warenkaufverträge
3. UN-Kaufrecht im Internet (z.B. Rechtsprechungsdatenbanken)
Sie dienen (in englisch und deutsch) dazu, die
Anwendbarkeit des CISG festzustellen und die Konsequenzen dieser Rechtswahl zu
ermitteln, wobei deutsches und schweizerisches IPR und nationales Recht sowie
die von den Mitgliedsstaaten des CISG erklärten Vorbehalte berücksichtigt
werden.
Der vierte Bestandteil der sog. Tool-Box ist als „4. Kontrollierter Wissenstransfer: UN-Kaufrecht“
überschrieben und enthält das eLearning[5]-Element[6]. Weder Schreibweise noch Inhalt des Begriffs des eLearnings sind allgemeinverbindlich festgelegt. Normalerweise bezeichnet man damit ein Lernen, das durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützt ist. Jedenfalls ist es nicht nur auf „digitale Bildung“ (Erwerb von IKT-Kompetenzen) beschränkt, sondern umfasst den Einsatz von Software, Internet, CD-ROM, Online-Lernen oder anderer elektronischer bzw. interaktiver Medien zu Zwecken eines theoretisch zeit- und grenzenlosen Erwerbs von Wissen.[7] Die Beifügung einer CD-ROM zu einem Lehrbuch erlaubt es daher bereits von eLearning zu sprechen. Dessen Vorteile liegen nach einer Studie der Stiftung Warentest[8] in
- zeitlicher und räumlicher Flexibilität des Lernens, um sich zum Beispiel berufsbegleitend weiterzubilden,
- der Möglichkeit, Lerninhalte und Lerntempo selbst zu bestimmen,
- schnell aktualisierbaren Inhalten,
- dem Lernen im direkten Arbeitszusammenhang („Learning on demand“) sowie
- der Möglichkeit für Menschen mit körperlichen (Anm. des Verfassers: und psychischen) Einschränkungen, neue Bildungsmöglichkeiten wahr zu nehmen.
Als Qualitätsmerkmale werden bisher u.a. das Vorhandenseins
eines Curriculums (detaillierte Beschreibung, was im Kurs vermittelt wird) und
von Lern(erfolgs)kontrollen[9], aber
auch Möglichkeiten zum interaktiven Austausch mit Trainer (Mentor / Tutor) wie
mit anderen Kursteilnehmern angesehen.[10]
Zwar enthält das hier besprochene Werk kein
Curriculum, wie es zum Beispiel die ansonsten heftig umstrittene[11] Bologna-Reform[12] für
den Hochschulbereich fordert. Dafür soll uns an dieser Stelle aber das Inhaltsverzeichnis
genügen. Ein interaktiver Austausch ist natürlich auch nicht vorgesehen und
wird auch nicht durch die bestehende Möglichkeit, den Autoren eine Email mit
Anregungen oder Kritik zu senden, ersetzt.
Allerdings sieht die dem Werk beigefügte CD eine
Lern(erfolgs)kontrolle vor! Diese ist sicherlich, was das Lernen von
Erwachsenen angeht, ein äußerst wichtiger Bestandteil des eLearning,
insbesondere wegen des hohen Anspruchs an die Eigenmotivation. Wie neueste Forschungen
zeigen, treten demgegenüber Erwartungen an Interaktivität im Lernprozess mit
zunehmendem Alter und Berufserfahrung zurück.[13] Bei
der Beurteilung von Lern(erfolgs)kontrollen und damit insbesondere von Qualität
eines eLearning-Kurses wird in Zukunft die Frage eine Rolle spielen, inwieweit
es einerseits gelungen ist, Wissensdimensionen (Tatsachen, Konzepte, Verfahren
und auch metakognitive Elemente für Trainer) und andrerseits kognitive Prozesse
(Erinnern, Verstehen und Anwenden, Analysieren und Bewerten, Erzeugen) zu
unterscheiden und als objektiv nachprüfbare Lernziele herauszuarbeiten.
Das eLearning-Bestandteil
der CD („fr_elearning_tool“)[14] ist leider
Gottes nicht so benutzerfreundlich aufgebaut wie es wünschenswert wäre. Positiv
zu vermerken ist die angebotenen Zweisprachigkeit: Der Lerner kann wählen
zwischen deutsch und englisch. Allerdings muss diese Wahl am Anfang bei der
Eingabe des Passwortes erfolgen und kann danach während des Lernvorgangs nicht
geändert werden, ohne ganz an den Anfang zur Eingabe des Passwortes zurückgehen
zu müssen. Auch sonst wird man ständig an diesen Anfang zurückgeworfen und ist
zur erneuten Eingabe des Passwortes gezwungen. Das ist eine ziemlich lästige und
frustrierende Angelegenheit, deren Sinnhaftigkeit für den lernenden Nutzer
zudem zu bezweifeln ist. Denn nur ein Passwort wird zugelassen, so dass ein
anderer Nutzer nur mit dem Elearning-Tool nur arbeiten kann, wenn er das
Passwort des ersten Benutzers kennt. Ob ein zweiter Nutzer mit dem Passwort des
ersten Benutzers überhaupt sinnvoll mit dem Elearning-Tool arbeiten kann, wurde
im Rahmen dieser Rezension allerdings nicht getestet.
Das Elearning-Tool im Handbuch von Verweyen / Foerster / Toufar unterscheidet drei Modi, zwischen denen der Lernende auswählen kann (Modusauswahl).
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Modus I |
Modus II |
Modus III |
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Übung für ein ausgewähltes Textmodul |
Wissenstest für ein ausgewähltes Textmodul |
Wissenstest für mehrere ausgewählte (min. 5) oder alle Textmodule |
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individuelle Auswahl der Anzahl der Fragen (min. 5) |
individuelle Auswahl der Anzahl der Fragen (min. 5) |
Auswahl der Anzahl der Fragen (min. 5 je Textmodul) |
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sofortige Auswertung der Antwort des Benutzers |
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kein Bericht über das Übungsergebnis |
Testbericht je Textmodul |
Testbericht je Textmodul und Gesamtergebnis des Wissenstests |
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keine Statistik |
Überträgt das Ergebnis des Testberichtes je Textmodul in die Statistik aller bearbeiteten Textmodul |
Speichert das jeweils letzte Testergebnis in der Statistik |
Das zugrundeliegende
pädagogische Konzept ist leider nicht erläutert.
Die 7 Textmodule entsprechen
den Überschriften der ersten 7 (von 8) Kapiteln des Textbuchs, nämlich (1)
Einführung, (2) Anwendungsbereich, (3) Vertragsschluss, (4) Pflichten des
Verkäufers und (5) Käufers, (6) Vertragsgestaltung und (7) Boilerplates. Nicht
enthalten in den Übungs-Textmodulen (des Modus’ I des Elearning-Tools) ist hier
also das 8. Kapitel des Handbuchs mit der Überschrift „Tool_Box Coaching“, die
selbst 8 Fälle mit Lösungen enthält, an denen man sich versuchen kann.
Zurück zum Modus I des
Elearning-Tools, wo wir uns nun in Boilerplates testen lassen wollen.
Boilerplates sind regelmäßig vorkommende standardisierte Vertragsklauseln. In
der Textfassung des Handbuchs besteht das Kapitel 7 aus einer halben Seite, die
auf die CD-ROM verweist, die ihrerseits insgesamt 33 Boilerplates jeweils in
deutsch und englisch darstellt. Als ein Beispiel für eine solche
Boilerplate-Klausel soll hier der Eigentumsvorbehalt (Retention of title)
dienen (siehe 7.8 auf der CD-ROM).
Nachdem wir uns für den Test auf 5 (von 79 möglichen) Fragen beschränkt haben, sehen wir uns der ersten (multiple choice) Frage gegenüber nach der prinzipiellen Bedeutung der Klausel "Rangfolge der Dokumente". Insgesamt 4 Antworten stehen bereit, unter denen man sich für die einzig richtige entscheiden soll.
Entscheidet man sich für die
richtige Antwort, wird diese nach der Betätigung von „Enter“ in der Menüzeile
am unteren Ende der aufgerufenen Seite automatisch mit Grün bestätigt. Tippt
man auf eine falsche Antwort, wird diese automatisch mit Rot gekennzeichnet und
außerdem wird die Antwort, die richtig gewesen wäre, grün markiert. Zusätzlich
erscheint ein Menufeld „Fundstelle für die richtige Antwort im Handbuch“, bei
dessen Betätigung die entsprechende Textstelle auf der CD-ROM erscheint, und
man sich die Grundlage für die richtige Antwort noch einmal vergegenwärtigen
kann. Akzeptiert man die Erklärung und bereut seine falsche Antwort, indem man
jetzt die grün markierte Antwort antippt, kann es nach Betätigen des nach
rechts gerichteten Pfeils unten auf der Menüzeile zu der nächsten Frage weitergehen.
Hier fällt auf:
- Der nach links gerichtete Pfeil unten auf der Menüzeile ist hier nicht aktiv! Man kann also nicht zurück zu einer früheren Frage, sondern steuert unerbittlich dem bitteren statistischen Ende zu.
- Das Menufeld Korrektur ist hier ebenfalls nicht aktiv!
- Geht es nicht mehr weiter, sollte man besser
nicht des Menufeld „Statistik“ betätigen. Die dann erscheinende Grafik
sagt nämlich nichts über das zwischenzeitlich erreichte Ergebnis aus und
man darf, wenn man mit dem E-Lernen weitermachen will, wieder an den
Anfang zurück, um erneut sein Passwort einzugeben und erneut zu starten.
Dann kann man aber nicht mehr zu den eben behandelten Fragen: Die Maschine
wählt neue (und andere 5 von den 79 möglichen) Fragen aus. Ob man deshalb
besser gleich immer alle 79 Fragen auswählen sollte?
Versuchen wir unser Glück
deshalb mit Modus II. Die hier zur Auswahl stehenden 7 Textmodule sind genau
die gleichen wie bei Modus I. Diesmal entscheiden wir uns für den Anwendungs-
und Regelungsbereich des UN-Kaufrechts und entscheiden uns wiederum für 5
Fragen. Wieder erscheint die erste Frage und wieder muss man sich für eine von
4 Lösungen entscheiden. Diesmal wird jedoch nach der Markierung der für richtig
gehaltenen Antwort nicht angezeigt, ob das die richtige Entscheidung war oder
nicht. Vielmehr erscheint sofort die nächste Frage, und nach deren Beantwortung
(durch Markierung einer der 4 vorgegebenen Antworten) direkt die nächste und so
fort. Nach der Beantwortung der letzten (in unserem Fall 5.) Frage poppt ein
Fenster auf mit dem Hinweis, dass es keine unbeantworteten Fragen mehr gibt,
man deshalb den Test beenden und man sich das Resultat anzeigen lassen kann.
Auf der Menüzeile am unteren Bildrand befindet sich ganz rechts das Feld
„Beenden“, nach dessen Anklicken die
Anzahl der richtigen und falschen Antworten und ein entsprechendes Diagramm in
rot und grün erscheint verbunden mit dem Hinweis „Lernziel erreicht“ oder auch
nicht.
Durch weiteres Anklicken des
Menüfelds „Beenden“ wird erneut die Übersicht über die 3 Modi aufgerufen mit
den bereits vertrauten 7 Textmodulen, an deren unteren Rand man zwischen den Buttons
„alle“ und „keine“ entscheiden kann. Drückt man den Button „keine“, passiert
allerdings nichts. Deshalb drücken wir auf den Button „alle“, wodurch auf einen
Schlag alle 7 Textmodule markiert werden. Nach Enter wird man gebeten, sich für
eine Anzahl von mindestens 35 von maximal 205 Fragen zu entscheiden. Von Natur
aus bequem, begnügen wir uns mit der Mindestanzahl und betätigen Enter, um
sofort zu erfahren, dass nur 35 Minuten zur Beantwortung verfügbar sind. Nach
nochmaligem Enter geht es los: Wir markieren jeweils eine der 4 angebotenen
Antworten (in einem Fall sind es nur 3 mögliche Antworten), bis wieder der
Hinweis auf das Beenden (Abschließen des Tests) und die Anzeige des Resultats
erscheint. Das Ergebnis listet die Anzahl der Treffer / Fehler in den einzelnen
der 7 Textmodule mit Diagramm und der jeweiligen Feststellung, ob das Lernziel
erreicht ist oder nicht. Darunter befindet sich noch eine Gesamtbewertung
ebenfalls mit Diagramm.
Damit jedoch nicht genug:
Das Betätigen des Menüfelds „Review“ in der Mitte auf der unteren Menüleiste
erlaubt die Selbstkontrolle, im Falle eines Fehlers also den Zugriff auf den
relevanten Text in der CD-Rom und das Wiederholen des noch nicht gefestigten
Stoffes. Das ist wunderbar. Leider ist auch hier die Benutzerführung nicht
ausgereift. Man kann auch nicht zurückgehen zu früheren Fragen, es geht immer
nur vorwärts, bis man plötzlich mitten drin wieder am Anfang steht und sich
hoffentlich für ein kurzes Passwort entschieden hat, das man nun nämlich wieder
eingeben darf. Das nervt und ist eigentlich auch für die Simulation eines
echten Tests (z.B. einer Klausur) nicht unbedingt notwendig.
Zusammenfassung:
Die eLearning-Idee ist hervorragend, keine Frage. Anders lässt sich der gigantische Zuwachs an sich ständig verändernden Wissensbeständen ohne Überlastung des Bildungsbetriebs[15] gar nicht bewältigen. Dasselbe gilt für die Idee der elektronischen Lernerfolgskontrolle. Leider ist die Benutzerfreundlichkeit nicht ausgereift. Statt den Lernvorgang zu beschleunigen, wird er durch die unvollkommenene Benutzerführung eher verlängert. Ja es steht zu befürchten, dass Erwachsene, die es mit dieser CD versuchen, eLearning generell eher für eine Spinnerei halten werden.[16] Damit die Akzeptanzprobleme bei erwachsenen Menschen, die regelmäßig keine Computerfreaks sind, im Umgang mit eLearning gemeistert werden, muss die Arbeit mit dem elektronischen Lehrstoff (per online oder CD) einfacher und komfortabler sein als mit dem Text. Das darf man wohl verlangen, erst recht bei einem Preis wie dem vorliegenden.
[1] http://www.fr-lawfirm.de/DE/Loesungen/Veroeffentlichungen/HB_CISG.html
[3] http://www.kuselit.de/rezension/14524/Handbuch-des-Internationalen-Warenkaufs.html
[4] „Die Toolbox des Internationalen Warenkaufs“ (Audiobook mit fünf Audio-CDs und einer MP3-Version sowie einem Pocketbook und einer CD-ROM mit CISG-Tools) wurde von Christian Moritz im Kuselit-Rezensionsprojekt besprochen, http://www.kuselit.de/rezension/14916/Tool-Box-des-internationalen-Warenkaufs.html
[5] Statt eLearning findet man auch andere Bezeichnungen oder Schreibweisen wie eLernen und e-learning, vgl. „CEDEFOP. Terminology of European education and training policy. A selection of 100 key terms”, Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 2008, S. 69.
[6] eLearning befindet sich in einem rasantem Aufwärtstrend, auch in der Jurisprudenz, vgl. EJTN newsletter No. 6, July 2007, special edition on e-learning.
[7] eLernen kann sowohl in der Fernlehre (Distance Learning) als auch unterstützend im Präsenzunterricht (Blended Learning) eingesetzt werden, CEDEFOP, S. 69.
[8] Stiftung Warentest: Kompakt E-Learning, http://www.test.de/filestore/info_wbt_elearning.pdf?path=/protected/c9/94/9fdee93c-3ff9-4b80-9510-cd744cb04f99-protectedfile.pdf&key=1A4279E8B12A021E6A95B12B2EF9DD6A8FB0ED0E
[9] Siehe auch Michael Vogt und Stefan Schneider, „E-Klausuren an Hochschulen. Didaktik – Technik – Systeme – Recht – Praxis“, Koordinationsstelle Multimedia, Hochschulrechenzentrum, Justus-Liebig-Universität Gießen, 1. Auflage 2009, http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2009/6890/pdf/VogtMichael-2009-02-20.pdf
[10] Stiftung Warentest: Worauf ist bei der Wahl eines Online-Kurses zu achten? Checkliste, http://www.test.de/filestore/d_414_955.pdf?path=/protected/b6/51/e5636387-06b8-4b0d-ae6e-7a2014117f0f-protectedfile.pdf&key=DE5082921DD0EF87DE78B37A92DF7D16FDB0A8D7
[11] Z.B. Thorsten Stegemann, „Der Bologna-Prozess - eine "planwirtschaftliche Chimäre"?“, in Telepolis vom 28.07.2009, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30809/1.html
[12] http://www.bmbf.de/de/3336.php
[13] So eines der Ergebisse der “5th International Scientific Conference eLSE "eLearning and Software for Education", BUCHAREST, April 09-10, 2009
[14] Was bedeutet eigentlich das „fr“ in „fr_elearning_tool“? J Im folgenden: Elearning-Tool
[15] Dazu soeben Joachim Weiner, Leitbild Bildung, http://forum-kritische-paedagogik.de/start/e107_files/downloads/weinerBildung.doc
[16] So wird es verständlich, dass die deutsche Richterschaft sich noch vor ein paar Jahren gegen eLearning ausgesprochen hat.

