Kuselit Rezensionen
Alexander Ignor / Stephan Rixen (Hrsg.) - Handbuch Arbeitsstrafrecht.
| Titel: | Handbuch Arbeitsstrafrecht. | |
|---|---|---|
| Autor: | Alexander Ignor / Stephan Rixen (Hrsg.) | |
| Verlag: | Richard Boorberg Verlag | |
| Ort: | Stuttgart | |
| Jahr: | 2008 | |
| Seiten: | 825 | |
| Preis: | 78,00 | |
| ISBN: | 978-3-415-03834-9 | |
| Internet: | http://www.boorberg.de/ | |
| Rezensent: | Sascha Kische LL.M., Univ. Osnabrück | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Alexander Ignor / Stephan Rixen (Hrsg.), Handbuch Arbeitsstrafrecht. Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko, 2. Aufl. Stuttgart 2008. ISBN 978-3-415-03834-9
Das vorliegend zu besprechende Werk – nunmehr in äußerlicher wie auch inhaltlicher Neuauflage – reiht sich ein in die Reihe von Wissenschaft und Praxis gleichermaßen verbindenden Kompendien zu strafrechtsrelevanten Themenschwerpunkten (neben Achenbach/Ransiek, „Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts“ (Verlag C.F. Müller), Greeve/Leipold, „Handbuch des Baustrafrechts“ (C.H. Beck) und Roxin/Schroth, „Handbuch des Medizinstrafrechts“ (Boorberg) neuerdings auch Heghmanns/Scheffler, „Handbuch des Strafverfahrens“ (nochmals C.H. Beck). Die beiden Herausgeber Ignor/Rixen treffen bereits im Vorwort die sich im Arbeitsstrafrecht stellende Problematik im Kern: Die Grundlage der Personalverantwortung, vornehmlich des Arbeitgebers, bilden die diesen treffenden, rechtlich auferlegten Pflichten im Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und auch Steuerrecht. Das hierbei straf- und bußgeldrechtliche Gefahren längst nicht mehr nur im Randbereich der Personalverantwortung einschlagen, liegt bei der unstreitig weitgehenden Normenfülle im bundesdeutschen Rechtssystem auf der Hand. Dass auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts – im Spannungsfeld zwischen den o.g., verschiedenen Rechtsgebieten – anerkanntermaßen Besonderheiten bestehen und diese insoweit über allgemeine, das „Wirtschaftsstrafrecht“ als solches betreffende Probleme hinausgehen, rechtfertigt um so mehr die umfassende Bearbeitung und Darstellung in einem einzig hierauf angelegten Handbuch. Das Handbuch Arbeitsstrafrecht von Ignor/Rixen hebt sich – um es gleich einmal vorwegzunehmen – unzweifelhaft von der schon zahlreich vorhandenen wirtschaftsstrafrechtlichen Fachliteratur ab.
Renommierte Autoren aus Justiz, Wissenschaft und Anwaltschaft haben sich daran gemacht, in der 2. überarbeiteten Auflage einen ebenso detaillierten wie lehrreichen Einblick in die Welt des "Arbeitsstrafrechts" zu geben. Das Werk richtet sich dabei keineswegs nur an Kollegen, sondern ist ebenso geeignet für Studierende und Referendare sowie den Wissenschafts- und Praktikernachwuchs. Das schon im Vorwort zur 1. Auflage mitgeteilte Bestreben, sich mit dem Handbuch „um Abhilfe [zu bemühen], indem es die wesentlichen Argumente der jeweils betroffenen Rechtsgebiete bzw. -probleme zusammenfasst, erläutert und würdigt" (S. 6), wird auf nahezu 800 Seiten auch auf eindrucksvolle Weise erreicht.
Schon das Inhaltsverzeichnis gibt die grobe
Richtungsweise vor: Nach anfänglicher Begriffsbestimmung, praktischer Bedeutung
und Einführung in die Grundprobleme des Arbeitsstrafrechts (S. 19 bis 82),
nehmen die Ausführungen zu Risiken bei der Personalgewinnung (S. 83 bis 308), denjenigen Risiken bei der Erfüllung von
Abgabenpflichtigen (S. 309 bis 438) und solchen Risiken bei der Gewährleistung humaner Arbeitsbedingungen (S. 439
bis 690) ersichtlich den größten Raum ein. Abgerundet werden die Darstellungen
durch nicht weniger bedeutsame Beiträge zu Haftungsausweitungen auf die
Repräsentanten des Arbeitgebers (S. 691 bis 730) sowie den Besonderheiten bei
der straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionierung (S. 731 bis 815). Verständlicherweise
kann hier nicht jede einzelne Themenbearbeitung rezensiert werden. Im Folgenden
sollen daher einige Textstellen hervorgehoben werden, die der Rezensent für beachtlich und/oder
besonders gelungen hält. Die namentlich nicht genannten Autoren mögen
verzeihen, wenn ihre nicht weniger interessanten Kommentierungen keine
ausdrückliche Hervorhebung erfahren – alles andere als eine kleine (subjektive)
Auswahl würde den hier gegebenen Rahmen deutlich sprengen.
Bei den
einleitenden Ausführungen von Ignor/Rixen
(§ 1) verdienen die mitgeteilten Überlegungen zur Unübersichtlichkeit und
Unbestimmtheit der Normtexte (S. 28 ff.) besondere Hervorhebung. Was zunächst
beispielhaft an der Norm des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b FPersG erläutert wird
(Rn. 20 f.), dürfte allen Beteiligten in arbeitsstrafrechtlichen Ermittlungs-
und Gerichtsverfahren wie auch überhaupt in wirtschaftsstrafrechtlichen
Angelegenheiten bewusst sein. Nicht nur - wie die Autoren zutreffend bemerken
-, dass der Appellcharakter von zerstreuten, zersplitterten und auch als
Blankettnormen ausgestalteten Rechtsvorschriften offenbar gegen Null tendieren,
weil ihr Wortlaut über das inkriminierte Verhalten keine Auskunft geben und
Verweisungen innerhalb desselben Normenwerks manchmal im Dunkeln bleiben,
dürfte es sich auch im Ermittlungs- und auch späteren Strafverfahren als
überaus schwierig gestalten, die zum Straftatbestand zugehörigen
Tatbestandsvoraussetzungen des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit dem
Arbeitgeber nachzuweisen und zu belegen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht
„zwischen den Zeilen" von einem „Bestimmbarkeitsgebot“ der
Rechtsvorschriften spricht, der dem Normadressaten in weiten Bereichen eine Art
Mitwirkungslast auferlegt, wonach der Arbeitgeber dann verpflichtet ist, dem Gesetz
die notwendige Klarheit abzugewinnen (S. 32), ziehen die Autoren insoweit die
richtige Schlussfolgerung, dass die einzige und notwendige Möglichkeit der
Begrenzung des staatlichen Verfolgungszugriffs allein in der genauen
rechtlichen Begutachtung – und zwar sowohl arbeitsrechtlicher als auch
strafrechtlicher – liegt. Dies setzt unumgänglich die richtige Handhabe der
Schlüsselbegriffe des Arbeitsstrafrechts voraus, die anschließend (§ 2) näher
vorgestellt werden. Von großem Vorteil dürften sich für den Rechtsberater, aber
auch sonst für den interessierten Juristen die Checkliste die im Einzelnen
dargestellten und vertretenen Arbeitnehmerbegriffe in den Sparten des
Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts und (Lohn-)Steuerrechts erweisen
(insbesondere Rn. 42).
Der
Themenkomplex "Arbeitsstrafrechtliche Risiken bei der
Personalgewinnung" (§§ 3, 4) beinhaltet Abhandlungen sowohl zur illegalen
Arbeitnehmerüberlassung (Paetzold)
als auch zur illegalen Ausländerbeschäftigung (Mosbacher). In der Hoffnung auf breite Zustimmung bei den Lesern
sollen im Folgenden die Ausführungen von Paetzold
eine nähere Erläuterung erfahren. Nach kurzer Erläuterung des wirtschaftlichen
Hintergrundes der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Entstehungsgeschichte und
Regelungszweck des AÜG (§ 3, Rn. 1 bis 8) werden die den straf- und
bußrelevanten Bestimmungen des AÜG (§ 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a), Nr. 2 sowie §§
15, 15a) zugrunde liegenden „Basics“ vorgestellt. Vor dem Hintergrund der
einleitend schon beschriebenen genauen Gesetzesanwendung im Strafrecht dürften
die Ausführungen zu den Ausnahmen (Rn. 50 ff.) auf besonderes Interesse bei
Strafverteidigern stoßen, liegen doch hier vermeintlich die
"Gewinnchancen" im Ermittlungsverfahren bzw. in der Vorfeldberatung.
Insbesondere gilt es auch, die Besonderheiten im Baugewerbe (Rn. 67 ff.) und
bei der Überlassung ausländischer Arbeitnehmer (Rn. 78 ff.) zu kennen und zu
berücksichtigen. Im Anschluss an diese Darstellung werden die einschlägigen
Straf- und Bußnormen im einzelnen und detailliert besprochen. Abschließend legt
Paetzold noch gezielt das Augenmerk
auf Möglichkeiten der Vorbeugung und Prävention (Rn. 160 f.), die zunehmend in
das Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung rücken und entsprechenden „Weitblick“
erfordern.
Unter die
"Arbeitsstrafrechtlichen Risiken bei der Erfüllung von
Abgabenpflichten" fallen unstreitig neben dasjenige der Strafbarkeit aus §
266a wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (dazu Pananis, § 6) insbesondere das wohl für
den Arbeitgeber bedeutsamste Risiko der heutigen Zeit, die Steuerhinterziehung
(§ 370 AO) und benachbarte Rechtsfragen, deren Erläuterung Wegner (§ 5) vornimmt. Nach Voranstellung der gesetzlichen
Grundlagen in der AO und den nach Wegner wichtigen Einzelheiten (Rn. 1 bis 39) wird
vordergründig die Steuerhinterziehung als Straftat (Rn. 40 bis 64) und
insbesondere die Steuerhinterziehung im arbeitsrechtlichen Bereich (Rn. 65 bis
102) dargestellt. Von enormer praktischer Relevanz sind sicherlich das
Konkurrenzverhältnis von Lohnsteuerhinterziehung und der Beitragsvorenthaltung
nach § 266a bei der Schwarzarbeit (Rn.
66 ff.) sowie die richtige lohnsteuerrechtliche Einordnung des Arbeitgebers bei
der Arbeitnehmerüberlassung (Rn 76 ff.) aufzuzählen, bei denen im allgemeinen
innerhalb der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch immer Unsicherheiten
bestehen, im besonderen aber auch Kenntnisse der (steuerrechtlichen)
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes unerlässlich sind, auf die Wegner umfänglich hinweist. Die sich
anschließenden Ausführungen zu den häufig in der Baubranche vorzufindenden
Werkverträgen mit Subunternehmern (Rn. 84 ff.), der Bauabzugsteuer (Rn. 92
ff.), zum Ehegatten-Arbeitsverhältnis (Rn. 96 ff.) und zu
Mitarbeiterbeteiligungsmodellen bei Aktiengesellschaften (Rn. 100 ff.) machen dem
Leser unweigerlich deutlich, dass einerseits die steuerstrafrechtlichen Risiken
in diesen Bereichen enorm hoch sind, andererseits aber noch vieles ungeklärt
ist und damit Strafgerichte, Strafverfolgungsbehörden und auch Strafverteidiger
ein (noch) weites Betätigungsfeld überlassen ist. Der abschließende Blick Wegners sowohl auf die strafrechtlichen
als auch außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen der Steuerhinterziehung deckt das
Gefahrenpotenzial auf, welchem sich der Arbeitgeber ausgesetzt sieht und
mitunter sogar die unternehmerische Existenz gänzlich gefährden kann.
Zu der Thematik „Arbeitsstrafrechtliche Risiken bei der Gewährleistung humaner Arbeitsbedingungen" finden sich Beiträge zur illegalen Arbeitnehmerentsendung (§ 7), zum Lohnwucher (§ 8), zum Arbeitszeitrecht (§ 9) und zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht (§ 10). Mit den straf- und bußrelevanten Fragen der illegalen Arbeitnehmersendung beschäftigt sich Rzepka. Nach einer Einführung und grundlegender Darstellung der Sanktionsmöglichkeiten nach dem AEntG (§ 7, Rn. 1 bis 14) wendet sich Rzepka umfassend und detailliert den einzelnen Sanktionsmöglichkeiten im Baugewerbe (Rn. 15 ff.) und speziellen Handwerken (Rn. 45 ff.) zu. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei wiederholt die überwiegend bußgeldbewehrten Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Mindestlohn bzw. Urlaub und Urlaubsentgelt sowie gegen die im einzelnen gegenüber den Zollverwaltungsbehörden bestehenden Kontrollermöglichungspflichten. Insoweit die Anwendung der Vorschriften auf rein nationale Sachverhalte nicht offenbar schon genug Probleme mit sich bringt, weist Rzepka eindrucksvoll noch auf bestehende und zukünftig zunehmend zu beachtende europarechtliche Vorgaben hin (Rn. 124 ff.). In Sachen „illegaler Arbeitnehmerentsendung“ dürfte damit das letzte Wort noch nicht gesprochen sein, so dass diese Rechtsmaterie vermehrt auf Interesse sowohl der Wissenschaft als auch der Praxis stoßen dürfte.
In Zeiten drohender Rezession und knapper Kassen, sowie dadurch bedingtem Fehlen von Neueinstellungen in so manchen Branchen, werden sich Arbeitgeber über kurz oder lang (auch) mit dem Arbeitszeit(-straf-)recht konfrontiert sehen. Dessen Grundlagen bereitet Schlottfeldt (§ 9) auf. Nach einem Überblick über die arbeitszeitschutzrechtlichen Regelungen (Rn. 1 bis 21) wird der Schwerpunkt auf den Schutz des Arbeitnehmers vor Überlastung (Rn. 22 ff.), den kulturellen Arbeitsschutz (Rn. 74 ff., wobei es interessant ist zu erfahren, dass europarechtlich die Privilegierung der Sonn- und Feiertage im deutschen Recht nicht zwingend sei und angesichts einer bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum Sonn- und Feiertagsschutz auch eine zukünftige strafrechtliche Neuorientierung nicht fernliegend ist) sowie Ausnahmetatbestände (Rn. 123 ff.) gelegt. Die Erläuterung der einschlägigen Straf- und Bußnormen runden schließlich die Darstellungen ab.
Den "Haftungsausweitungen im Arbeitsstrafrecht" wendet sich schließlich Venn (§§ 11, 12) zu, der die „Troika“ der §§ 9 (einschließlich § 14 StGB), 30 und 130 OWiG im einzelnen darstellt. Vor dem aktuellen Hintergrund der Siemens-Korruptionsaffäre und des gegen den Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens werden sich Strafjuristen immer mehr mit der Reichweite von Aufsichtspflichten in Unternehmen (§ 12, Rn. 9 ff.) zu befassen haben, die Venn unter Verweis auf umfängliche Rechtsprechung und Schrifttum zahlreich anführt.
Einen abschließenden und insbesondere für die Strafverteidigung interessanten Blick auf die straf- und bußrechtlichen Sanktionen, neben Verjährungsfragen (§ 13) vornehmlich straf- und bußrechtliche Rechtsfolgen einer Tat (§§ 14, 15), nimmt Sättele vor. Denn selbst wenn am Vorliegen des Straf- bzw. OWi-Tatbestandes nichts mehr „zu drehen“ ist, bietet insbesondere der Bereich der Strafzumessung enormes Potential, das mit vielerlei Gefahren verbunden ist. Hinzu kommt, dass es den Arbeitgeber oftmals maßgeblich interessieren wird, was „hinten rauskommt". Hier greift Sättele viele Ansatzpunkte auf, deren Umsetzung von der Verteidigung geleistet werden kann.
Fazit und Ausblick:
Insgesamt ist dem „Handbuch Arbeitsstrafrecht" eine überaus gelungene Darstellung und Erläuterung einer komplexen Rechtsmaterie im Spannungsfeld zwischen arbeitsrechtlichen (aber gleichwohl sozial-, steuer- und verwaltungsrechtlichen) Grundlagen und strafrechtlichen Besonderheiten zu bescheinigen. Wer zu diesem Werk greift, kann sich der Berücksichtigung aktuellster Entwicklungen, einer fundierten Gesetzesanwendung und -auslegung und mancherorts sogar wertvollen Hilfestellungen von „Experten“ sicher sein.
Für eine zukünftige 3. Auflage erhofft sich der Rezensent, dass weitere Themenfelder wie bspw. etwa der strafrechtliche Schutz von Wirtschaftsgeheimnissen oder auch – angesichts der jüngst aufgedeckten „Telekom-Bespitzelungsaffäre“ und dem „Datenklau“ bei Unternehmen etc. – datenschutz(-straf-)rechtliche Aspekte (Stichwort: Personaldaten des Arbeitnehmers) aufgegriffen werden.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Assessor Sascha Kische, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht), Osnabrück

