Kuselit Rezensionen
Utz Schliesky - Die Europäisierung der Amtshilfe
| Titel: | Die Europäisierung der Amtshilfe | |
|---|---|---|
| Autor: | Utz Schliesky | |
| Verlag: | Richard Boorberg Verlag | |
| Ort: | Stuttgart | |
| Jahr: | 2008 | |
| Seiten: | 57 | |
| Preis: | 25,00 | |
| ISBN: | 978-3-415-04040-3 | |
| Internet: | http://www.boorberg.de/ | |
| Rezensent: | Dr. Axel Schwarz, Moritzburg | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Dr. Axel Schwarz, Moritzburg
Utz Schliesky
Die Europäisierung der Amtshilfe. Die Weiterentwicklung einer verwaltungsrechtlichen Rechtsfigur durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie,
(SR: Münchener Reden zur Europäischen Integration, Bd. 2),
Stuttgart 2008.
ISBN 978-3-415-04040-3 ( 57 S. )
NR.15180
|
Bewertung |
10 |
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Inhalt |
Europäisierung der Amtshilfe durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie |
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Zielgruppe |
Juristen, Administratoren, Politiker |
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Was kann man lernen? |
Vorbereitung auf bevorstehende Umwälzungen europäischer Verwaltung |
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Autor |
Privatdozent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Abteilungsleiter für Verwaltungsmodernisierung und Ministerialdirigent im Schleswig-Holsteinischen Finanzministeriu |
Utz Schliesky hat zu "Souveränität und Legitimität von
Herrschaftsgewalt" habilitiert, die Lehrbefähigung für Öffentliches Recht
einschließlich Europarecht erworben und lehrt als Privatdozent an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Als Abteilungsleiter für
Verwaltungsmodernisierung und Ministerialdirigent im Schleswig-Holsteinischen
Finanzministerium hat er sich schon recht früh mit der Umsetzung der
europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) befasst.
Die DLR soll bis zur Jahreswende 2009 / 2010 umgesetzt sein. Bereits jetzt
sind Zweifel erlaubt, ob dies trotz beachtlicher Anstrengungen auf Bundes- wie
Landesebene gelingen wird. Der gerade vorliegende „Referentenentwurf für ein
Viertes Gesetz zur
Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur
verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie“ setzt
– trotz entsprechender Hinweise – nur etwa die Hälfte der tatsächlichen
Anforderungen um. Voraussichtlich wird es mindestens eines zusätzlichen
Bundesgesetzes bedürfen, um den fehlenden Rest umzusetzen. Dieses wird dann für
die Bundesländer dann wohl zu spät kommen.
Die „Verwaltungsverfahrensrechtsreferenten“ (Was für ein Wortungetüm!) des
Bundes und der Länder bereiten zurzeit deshalb auch den „Musterentwurf eines
Gesetzes zur europäischen Verwaltungszusammenarbeit“ vor, mit welchem ggf. auch
der Begriff des „Niederlassungsstaates des Dienstleisters“ definiert werden
soll.
So gesehen erscheint die hier rezensierte Schrift „Die Europäisierung der
Amtshilfe. Die Weiterentwicklung einer verwaltungsrechtlichen Rechtsfigur durch
die EU-Dienstleistungsrichtlinie“ von Utz Schliesky zum richtigen Zeitpunkt.
Seit mehr als 80 Jahren wird eine Beseitigung der Hindernisse der Amtshilfe
gefordert. Aber erst jetzt unter dem Druck der EU scheint es zu gelingen, die
Verwaltungen in ganz Europa zu einer effektiven Zusammenarbeit zu zwingen. Das
ist umso erstaunlicher, als weite Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts (wie
z.B. Gesundheit und Soziales) von der Anwendung der DLR ausgenommen sind, weil
u.a. hierfür nur eine Gemeinschaftskompetenz zur Koordinierung, nicht aber zur
Harmonisierung der nationalen Rechte besteht.
Gestützt auf die Art. 28 bis 36 DLR entwickelt Utz Schliesky die Grundsätze
eines allgemeinen europäischen Amtshilferechts. Dabei werden landeseigene
Regelungen zur Amtshilfe, so es diese denn überhaupt gibt (wie z.B. in Bayern),
auch durch das europäische Sekundärrecht überlagert. Den Umstand, dass dem Bund
eine umfassende Kompetenz zur Umsetzung der DLR fehlt, nutzt Utz Schliesky zu
seiner Forderung an die Landesgesetzgeber, ihre landeseigenen Verfahrensgesetze
anzupassen. Aber gerade das stößt auf durchaus verständlichen Widerstand,
insbesondere weil man ein Chaos partikularrechtlicher Verfahren befürchtet, das
der Zielsetzung der DLR kaum entsprechen dürfte.
Diese Differenz schmälert den praktischen wie wissenschaftlichen Wert der
Schrift von Utz Schliesky in keiner Weise. Utz Schliesky stellt verständlich,
konzentriert und kompetent alle wesentlichen Probleme dar, welche die Einführung
der europäischen Amtshilfe mit sich bringt. Dazu gehört auch eine
Folgendiskussion. Es ist wohl Utz Schlieskys Verdienst, bisher (zumindest im
Umfeld der DLR weitgehend unbeachtet gebliebene) Fragen aufzuwerfen, wie z.B.
danach,
- wer eigentlich (und wofür) im Rahmen der Amtshilfe für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns verantwortlich ist,
- welchen Rechtsschutz es gegen Amtshilfe geben kann oder sollte,
- inwieweit das überkommene nationalstaatliche Organisationsmodell durch ein europäisches Netzwerk abgelöst wird, das seinerseits normiert werden müsste, und schließlich
- wie unter den Bedingungen der elektronischen Verwaltung und des eGovernment[1] rechtsstaatliche und demokratische Funktionen einer Zuständigkeitsordnung zu sichern sind.
Man möchte sich wünschen, dass die Schrift Utz Schlieskys weitestgehende
Verbreitung nicht nur unter Juristen findet, sondern zur Pflichtlektüre aller
derjenigen wird, die in Kommunen, Ländern und Bund mit Verwaltung und den
bereits in naher Zukunft bevorstehenden Herausforderung zu tun haben.
[1] Vgl. schon Martin Eifert, “Electronic Government. Das Recht der elektronischen Verwaltung“, rezensiert unter http://www.kuselit.de/rezension/14488/Electronic-Government.html
* Bewertungstabelle
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1 |
Allgemeinplätze / Vorurteile / Behauptungen nicht hinaus. |
schwer lesbar |
Nicht zu empfehlen, auch nicht für die Zielgruppe |
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2 |
Ohne schwierige Gedankengänge / an der Oberfläche des Themas |
leicht lesbar |
Kaum zu empfehlen, selbst nicht für die Zielgruppe |
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3 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
schwer lesbar |
Eingeschränkt zu empfehlen für Einsteiger und interessierte Laien |
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4 |
Guter Überblick über das behandelte Sachgebiet |
leicht lesbar |
Zu empfehlen für Einsteiger und interessierte Laien |
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5 |
Guter Überblick über das Sachgebiet / Behandlung einer oder mehrerer Sachfragen. |
schwer lesbar |
Empfehlenswert für Zielgruppe mit Fachjargon |
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6 |
Guter Überblick über das Sachgebiet / Behandlung einer oder mehrerer Sachfragen |
leicht lesbar |
Gleichermaßen empfehlenswert für Zielgruppe und interessierte Laien |
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7 |
Aktuelle Diskussion eines wichtigen, brisanten oder sonst bemerkenswerten Themas |
schwer lesbar |
Empfehlenswert für intellektuelle Zielgruppe |
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8 |
Aktuelle Diskussion eines wichtigen, brisanten oder sonst bemerkenswerten Themas |
leicht lesbar |
Sehr empfehlenswert für (fast) jedermann |
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9 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
schwer lesbar |
Empfehlenswert für Zielgruppe und angrenzende Disziplinen |
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10 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
leicht lesbar |
Uneingeschränkt empfehlenswert für Wissenschaft und Praxis |

