Kuselit Rezensionen
Hajo Busch - Lexikon Gefahrgut
| Titel: | Lexikon Gefahrgut | |
|---|---|---|
| Autor: | Hajo Busch | |
| Verlag: | Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft | |
| Ort: | Köln | |
| Jahr: | 2008 | |
| Seiten: | 270 | |
| Preis: | 48,00 | |
| ISBN: | 978-3-935064-51-4 | |
| Internet: | http://www.bundesanzeiger.de/ | |
| Rezensent: | Dr. Axel Schwarz, Bukarest | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Verweisungen und kein Ende
Hajo Busch
Lexikon Gefahrgut
Gefahrgutwissen von A-Z
Bonn 2008
ISBN 978-3-935064-51-4
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5-6 |
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Inhalt |
Begriffe und Abkürzungen des Transports gefährlicher Güter und angrenzender Bereiche |
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Zielgruppe |
Gefahrgutprofis ebenso wie Juristen und Administratoren, die nur gelegentlich mit dem Transport gefährlicher Güter befasst sind |
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Was kann man lernen? |
Verständnis der Abkürzungen und Schlüsselbegriffe im Bereich des Transports gefährlicher Güter und angrenzender Gebiete |
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Herausgeber / Autor |
Dipl.-Verw. Betriebswirt Hajo Busch, Regierungsdirektor a. D., freier Sachverständiger und Gefahrgutbeauftragter |
Stellen Sie sich vor, Sie werden mit folgender Frage konfontiert: "In welchen Zeitabständen müssen die wiederkehrenden Prüfungen von Gefäßen für UN 2036 Xenon erfolgen?" Zugegeben, Fragen wie diese dürften auch für einen Gefahrgutbeauftragten, sofern er denn nicht täglich damit zu tun hat, nicht so ohne weitere aus dem Stand heraus zu beantworten sein. Man macht sich normalerweise kein Bild davon, wie sehr unser aller Leben und Gesundheit von speziellen Vorschriften zur Logistik von potentiell gefährlichen Gutern abhängig ist. Das gilt verkehrsträgerübergreifend für Straße, Schiene, Binnenschifffahrt, Luftfahrt und Seeverkehr.
Um so verdienstvoller ist die Leistung einzuschätzen, die Hajo Busch mit dem hier vorgestellten Lexikon „Gefahrgut“ erbracht hat. Wer auch immer in Wirtschaft und Verwaltung, als Schüler oder Lehrer, international oder national mit dem Transport gefährlicher Güter zu tun hat, hat ein gewaltiges Informationsbedürfnis. Es gelingt Hajo Busch, dieses Informationsbedürfnis auf weniger als 300 Seiten ziemlich umfassend zu befriedigen. Dabei bedient sich der Autor eines Kunstgriffes. Zunächst stellt er auf rund 24 Seiten ein umfangreiches Abkürzungsverzeichnis zusammen mit etwa 470 Abkürzungen. Dabei fällt z.B. auf, dass (die Abkürzungen) A nicht nur für Österreich, B nicht nur für Belgien, C nicht nur für Celsius, D nicht nur für Deutschland und E nicht nur für Spanien, sondern auch für entsprechende „Tunnelkategorien“ stehen. Was mit Tunnelkategorien gemeint ist, kann dann im mehr als 240 Seiten starken Stichwortverzeichnis nachgeschlagen werden. Mit Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis zusammen können also alle relevanten Begriffe aufgespürt werden.
Soweit so gut. Die Kürze fordert aber auch ihren Preis! Bleiben wir dazu beim Beispiel der Tunnelkategorien, die von Hajo Busch wie folgt beschrieben werden:
„Für das Befahren durch
Beförderungseinheit(en)
mit gG werden Straßentunnel über Großbuchstaben A, B, C, D und E unterschiedlich bewertet. Diese Buchstaben werden in Klammern in der Spalte 15 der
Tabelle A des
![]()
ADR
für jedes dort genannte gG
angegeben, s.a.
Tunnelbeschränkungscode.“
Die Abkürzung „gG“ ist über das Abkürzungsverzeichnis zu erschließen, das insoweit auf die Stichworte
„gefährliches
Gut / gefährliche Güter“ verweist.
Bis hierhin hat man es mit 6 lediglich Verweisungen zu tun. Weitere treten jedoch sogleich unter dem Stichwort der „Beförderungseinheit(en)“ hinzu, das neben dem bereits genannten der ADR zwei weitere Verweisungen enthält, nämlich auf diejenigen der „Kraftfahrzeuge“ und der „Anhänger“. Unter dem Stichwort der „Tabelle A“ tauchen (außer ADR) zwei weitere auf, nämlich diejenigen des „Stoffverzeichnisses“ und und des „RID“. ADR ist im Abkürzungsverzeichnis zu finden als Abkürzung für „European Agreement concerning the International Carriage of dangerous Goods by Road“. Im Stichwortverzeichnis beginnen insgesamt 8 Stichworte mit ADR, beginnend mit „ADR-Abkommen“ bis hin zu „ADR-Vertragsstaaten“ mit rund 50 (!) weiteren Verweisungen. Beim Stichwort des „Tunnelbeschränkungscode“ finden sich neben den bereitsgenannten „Beförderungseinheit(en)“ keine weiteren Verweisungen, dafür aber bei dem der „gefährlichen Güter“ etwa 10 neue.
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Verweisungen beim Stichwort Tunnelkategorien |
Anzahl der Verweisungen |
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|
Beförderungseinheit(en) |
1 |
+ 2 + ... |
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Tabelle A |
2 |
+ 2 + ... |
|
ADR |
3 |
+ 50 + ... |
|
Tunnelbeschränkungscode |
4 |
|
|
gG |
5 |
|
|
gefährliches Gut / gefährliche Güter |
6 |
+ 10 |
|
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Zusammen mehr als |
70 Verweisungen |
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Wir wollen hier abbrechen. Denn man kommt bereits auf der zweiten Ebene eines relativ einfachen Stichworts wie im Beispielsfall bereits auf mehr als 70 Verweisungen und wenn man weitermachen wollte, wahrscheinlich auf alle behandelten Stichworte des Lexikons.
Das mag zu folgenden Überlegungen führen:
- Wäre es nicht vorteilhafter für den Leser, bei den einzelnen Stichworten eine etwas längere, narrative Beschreibung zu erhalten mit Kernelementen wie Definition und praktischer Bedeutung? Wahrscheinlich würden Verständnis und Lesbarkeit dadurch gefördert.
- Könnte sich der Anspruch auf eine umfassende Darstellung nicht effektiver durch elektronische Medien verwirklichen lassen, wie z.B. im einfachsten Fall durch eine CD mit entsprechenden Hyperlinks?
- Würde nicht die Bereitstellung eines eBooks oder einer speziellen Webseite beim Verlag die vom Autor angestrebte Aktualität besser verwirklichen? Zum Jahreswechsel 2008/2009 (also nach Drucklegung des Werkes) sind die neuen Regelungen im ADR, RID und ADN in Kraft getreten mit neuen Klassifizierungskriterien für umweltgefährdende Stoffe, 164 neuen bzw. geänderten Stoffeinträgen in der Tabelle A, gesteigerten Anforderungen für ortsbewegliche Tanks, geänderten Verpackungsanweisungen, neuen Mengengrenzen, neuen Piktogramme etc.
Diese Hinweise sollten nicht missverstanden werden. An inhaltlicher Qualität und Nutzen dieses Lexikons kann kein Zweifel bestehen, insbesondere da neben dem Transport gefährlicher Güter auch angrenzende Rechtsbereiche, insbesondere das Gefahrstoff-, Abfall-, Betriebssicherheits- und Ordnungswidrigkeitenrecht, einbezogen sind.
Dr. Axel Schwarz, Bukarest
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Note |
Kategorie |
Lesbarkeit |
Empfehlung |
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1 |
Allgemeinplätze / Vorurteile / Behauptungen |
schwer |
Nicht zu empfehlen, auch nicht für die Zielgruppe |
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2 |
Ohne schwierige Gedankengänge / an der Oberfläche des Themas |
leicht |
Kaum zu empfehlen, selbst nicht für die Zielgruppe |
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3 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
schwer |
Eingeschränkt zu empfehlen |
|
4 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
leicht |
Zu empfehlen für Einsteiger und interessierte Laien |
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5 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe mit Fachjargon |
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6 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
leicht |
Empfehlenswert für Zielgruppe und Laien |
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7 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
schwer |
Empfehlenswert für intellektuelle Zielgruppe |
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8 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
leicht |
Sehr empfehlenswert für (fast) jedermann |
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9 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe |
|
10 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
leicht |
Empfehlenswert für Wissenschaft und Praxis |

