Kuselit Rezensionen
Christoph Burgmer / Stefan Richter - Der Betriebsübergang im Arbeitsrecht.
| Titel: | Der Betriebsübergang im Arbeitsrecht. | |
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| Autor: | Christoph Burgmer / Stefan Richter | |
| Verlag: | Richard Boorberg Verlag | |
| Ort: | Stuttgart | |
| Jahr: | 2008 | |
| Seiten: | 128 | |
| Preis: | 12,80 | |
| ISBN: | 978-3-415-04072-4 | |
| Internet: | http://www.boorberg.de/ | |
| Rezensent: | Dr. Axel Schwarz, Moritzburg | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Betriebsübergang - Bastion des Normalarbeitsverhältnisses?
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8 (Leitfaden) |
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Inhalt |
Einführung in historische Entwicklung, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Betriebsübergangs einschließlich der Folgen für betriebsverfassungsrechtliche Organe, Muster |
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Zielgruppe |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Juristen |
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Was kann man lernen? |
Alles Wichtige im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang |
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Autoren |
Christoph Burgmer, Stefan Richter |
Die Regelungen zum Betriebsübergang im Arbeitsrecht sind eine der letzten Bastionen des sog. Normalarbeitsverhältnisses. Die weltweite Flexibilisierung des Kapitals hat zu speziellen Formen der Geldanlage durch Fonds geführt, die über ganz unglaubliche Mittel verfügen. Die Rendite wird durch „offenen sozialen Unterbietungswettbewerb“ zu Lasten der übernommenen Arbeitnehmer, Realisierung aller Vermögenswerte und Verschuldung erzielt. Daran beteiligte Politiker und Finanzdienstleister nennen diesen Vorgang euphemistisch Investition. Wie die Praxis gezeigt hat, sind von dieser Entwicklung nicht nur Aktiengesellschaften, sondern durchaus auch GmbHs und gut geführte Familien- und Einzelunternehmen betroffen. Soweit nur das Grund- und Geschäftskapital übernommen und die Betriebsleitung ausgetauscht wird, ist die Arbeitnehmerschaft ziemlich schutzlos.
Gehen dagegen Betriebe ganz oder teilweise über, genießt der Arbeitnehmer den Schutz des § 613a BGB, der sie jedenfalls für einen gewissen Zeitraum vor dem Abgleiten in die unteren Bereich der sog. „Zwei-Klassen-Tarifstruktur“ bewahrt.
Die Vorschrift des § 613a BGB ist immer für eine Überraschung gut. Soeben hat das Bundesarbeitsgericht[2] entschieden, dass die einmonatige Frist zur Ausübung eines Widerspruchsrechts gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht zu laufen beginnt, wenn dem Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang lediglich mitgeteilt wird, eine „neu zu gründende GmbH“ werde künftig der Arbeitgeber sein. Im zu entscheidenden Fall konnte der Arbeitnehmer, der dem Betriebsübergang zunächst nicht widersprochen hatte, später, als der Übernehmer Insolvenz anmeldete, widersprechen und dadurch sein Arbeitsverhältnis beim ursprünglichen Arbeitgeber fortsetzen. Ganz anders, aber nicht weniger überraschend, lautet dagegen eine andere aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts[3], wonach Schließung eines Betriebs und Übertragung der Arbeit keinen Betriebsübergang darstellen.
Wie die Fälle zeigen, sind bisheriger Arbeitgeber und Übernehmer, aber auch betroffene Arbeitnehmer und Mitglieder des Betriebsrats gut beraten, sich über Voraussetzungen und Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Der hier besprochene Leitfaden von Christoph Burgmer und Stefan Richter bietet dazu eine sachkundige, leicht verständliche und auf das Wesentliche konzentrierte Grundlage. Burgmer und Richter führen in die geschichtliche Entwicklung des Rechts des Betriebsübergangs ein, was den Einstieg in eine Materie mit vielen Fallstricken erleichtert. Demselben Zweck dienen zahlreiche anschauliche Beispiele, textlich hervorgehobene Definitionen und Checklisten, wobei auch der europarechtliche Kontext einbezogen wird.
Der Leitfaden wird im Anhang I abgerundet durch Muster zur Information über den Betriebsübergang, zur Erklärung zum Betriebsübergang und zur Verhinderung der Verwirkung des Widerspruchs. Außerdem werden im Anhang II die wichtigsten Vorschriften wiedergegeben. Ein kurzes Verzeichnis verweist auf die weiterführende Literatur und ein übersichtliche Stichwortverzeichnis macht es einfach, sich rasch zu bestimmten Themen zu informieren.
Dr. Axel Schwarz, Moritzburg
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Note |
Kategorie |
Lesbarkeit |
Empfehlung |
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1 |
Allgemeinplätze / Vorurteile / Behauptungen |
schwer |
Nicht zu empfehlen, auch nicht für die Zielgruppe |
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2 |
Ohne schwierige Gedankengänge / an der Oberfläche des Themas |
leicht |
Kaum zu empfehlen, selbst nicht für die Zielgruppe |
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3 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
schwer |
Eingeschränkt zu empfehlen |
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4 |
Überblick über das behandelte Sachgebiet |
leicht |
Zu empfehlen für Einsteiger und interessierte Laien |
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5 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe mit Fachjargon |
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6 |
Überblick über das Sachgebiet und Behandlung von Sachfragen |
leicht |
Empfehlenswert für Zielgruppe und Laien |
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7 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
schwer |
Empfehlenswert für intellektuelle Zielgruppe |
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8 |
Aktuelle Diskussion eines bemerkenswerten Themas |
leicht |
Sehr empfehlenswert für (fast) jedermann |
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9 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
schwer |
Empfehlenswert für Zielgruppe |
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10 |
Hochwissenschaftliche Arbeit |
leicht |
Empfehlenswert für Wissenschaft und Praxis |
[2] Urteil vom 21.08.2008, Az.: 8 AZR 407/07
[3] Urteil vom 30.10.2008, Az.: 8 AZR 855/07: Ebenso soll die Befristung des Arbeitsvertrags bis zur Werksschließung und der Übertragung der Arbeiten wegen Vorliegen eines wichtigen Grunds wirksam gewesen sein.

