Kuselit Rezensionen
Gert März / Wolfgang Hübner / Gustav Beushausen (Hrsg.) - Niedersächsische Gesetze
| Titel: | Niedersächsische Gesetze | |
|---|---|---|
| Autor: | Gert März / Wolfgang Hübner / Gustav Beushausen (Hrsg.) | |
| Verlag: | Verlag C.H. Beck | |
| Ort: | München | |
| Jahr: | 2007 | |
| Seiten: | 3780 | |
| Preis: | 50,00 Euro | |
| ISBN: | 978-3-506-55458-2 | |
| Internet: | http://www.beck.de/ | |
| Rezensent: | Isernhagen, Jürgen | |
| Quelle: | Kuselit Verlag GmbH |
Gert März†
Niedersächsische Gesetze
Textsammlung
Verlag C. H. Beck, München
78. Auflage 2007 - Stand: 01.03.2007
rd. 3730 Seiten, 50,00 €
ISBN 978-3-506-55458-2
Was der „Schönfelder“ für das Zivil-, Straf-, Strafprozess- und Verfahrensrechts ist der „März“ für das Niedersächsische Landsrecht. Er ist ebenso wie der „berühmtere“ Schönfelder eines der Standardwerke, die als "Markenzeichen“ der Juristen gelten. Die Sammlung wird noch heute lange nach dem Tod ihres Begründers, des Präsidenten des Landgerichts in Stade Dr. Gert März, als der „März“ bezeichnet, obwohl sie seit längerem von Wolfgang Hübner und Gustav Beushausen betreut wird.
In die 78. Auflage sind die Neufassungen der Gemeinde- und der Landkreisordnung, sowie des Personalvertretungs-, des Kommunalabgaben- und des Hochschulgesetzes ebenso aufgenommen worden, wie die neue Verordnung über Sparkassenzweckverbände und die Änderungen weiterer Landesgesetze, wie z.B. des Melde-, des Beamten-, des Disziplinar-, des Richter-, des Verwaltungskosten-, des Besoldungs- und des Architektengesetzes sowie des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder.
Auf den rund 3730 Seiten des prall gefüllten roten Ordners sind nahezu alle Landesgesetze in einem der 9 Rechtsbereiche
- Staats-/Verfassungsrecht
- Allg. innere Verwaltung
- Besondere Verwaltungszweige: u. a. Gesundheitswesen, Bauwesen, Umweltschutz
- Rechtspflege
- Zivil- und Strafrecht
- Finanzwesen
- Wirtschaftsrecht: u. a. Gewerbe-, Wasser-, Bankenrecht
- Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Versorgung
- Verkehrswesen
abgedruckt.
Wie bei
den Textsammlungen aus dem Hause Beck üblich, steht dem Leser am Anfang der
Sammlung eine alphabetische Schnellübersicht der wichtigsten Vorschriften bzw.
Sachgebiete und ein ausführliches Sachverzeichnis am Ende der Sammlung zur
Verfügung, das beim „März“ 90 Seiten umfasst. Dieses Register II, schließt an
das Register I an, das auf 40 Seiten ein chronologisches Gesamtverzeichnis des
niedersächsischen Rechts seit dem 1. Januar 1806 enthält.
Es
gibt zwar auch weniger umfangreiche Konkurrenzprodukte als Paperbacks, die zum
Teil auch bei den Juristischen Staatsprüfungen zugelassen sind, doch wer später
in der Praxis auf eine Textsammlung des Niedersächsischen Landesrechts zurückgreifen
möchte, wird spätestens dann den „März“ erwerben. Daher ist es empfehlenswert, sich
schon während des Studiums mit dem Aufbau des Werks vertraut zu machen.
Die
alphabetische Schnellübersicht der Gesetze und das ausgefeilte Sachverzeichnis erleichtern
das Auffinden der gesuchten Normen und sparen viel Zeit. Durch den Bezug (und
das Einsortieren) der Ergänzungslieferungen bleibt das Werk immer auf dem
neuesten Stand. Der „März“ empfiehlt sich daher jedem, der in Studium und
Praxis mit niedersächsischen Gesetzen arbeitet.
Jürgen Isernhagen, Dipl.-Kfm. ~ Dipl.-Vww.
Walsrode

